ATP - Prüfung

Laut dem ATP-Übereinkommen, unterliegen klassifizierte Fahrzeuge einer einer regelmäßigen Prüfung. 


Wann wird eine Prüfung benötigt?

Die ATP-Konvention schreibt für Kühlfahrzeuge eine nochmalige Prüfung vor:

  • 6 Jahre nach Herstellung des wärmeisolierten Aufbaus
  • danach alle drei Jahre
  • in Ausnahmefällen auf Verlangen der ATP-Prüfstelle.


Was prüfen wir?

Bei der Prüfung wird überprüft, ob die Kühleinrichtung in der Lage ist, den Innenraum des leeren Beförderungsmittels innerhalb einer bestimmten Zeit, auf die der ATP-Klasse entsprechende Temperatur abzukühlen.
Die Außentemperatur muss während der Dauer der Prüfung, mindestens + 15 °C betragen.


Darüber hinaus wird folgendes überprüft:

  • allgemeiner Zustand der Wärmedämmung und der Kältemaschine
  • Funktion der Kältemaschine.
  • Genauigkeit des Thermometers/Temperaturschreibers
  • Zustand der Dichtungen an Türen und sonstigen Öffnungen
  • Abmessungen der Isolierung und des Beförderungsmittels im Allgemeinen
  • Dichtheit des Transportmittels.


Nach bestandener Prüfung wird das abgelaufene ATP-Zertifikat für das geprüfte Beförderungsmittel um weitere drei Jahre verlängert. In Abhängigkeit von den Ergebnissen der Sichtprüfung und des Abkühlversuches behalten wir uns vor,

  • abgelaufene ATP-Bescheinigungen für geprüfte Beförderungsmittel um weitere 3 Jahre unter Beibehaltung der ursprünglichen Klassifizierung zu verlängern,
  • eine niedrigere Klasse (z.B. FRB statt FRC) für weitere 3 Jahre zu bestätigen
  • nicht zu verlängern oder nicht zu bestätigen.


Wo wird geprüft?

ATP Wiederholungsprüfungen werden in unserer Werkstatt in Bissen durchgeführt. 

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, melden Sie sich unter: +352 337 244 - 31 oder jacques.muller@atp-lux.lu