ATP - Prüfung
Laut dem ATP-Übereinkommen, unterliegen klassifizierte Fahrzeuge einer einer regelmäßigen Prüfung.
Wann wird eine Prüfung benötigt?
Die ATP-Konvention schreibt für Kühlfahrzeuge eine nochmalige Prüfung vor:
- 6 Jahre nach Herstellung des wärmeisolierten Aufbaus
- danach alle drei Jahre
- in Ausnahmefällen auf Verlangen der ATP-Prüfstelle.
Was prüfen wir?
Bei der Prüfung wird überprüft, ob die Kühleinrichtung in der Lage ist, den Innenraum des leeren Beförderungsmittels innerhalb einer bestimmten Zeit, auf die der ATP-Klasse entsprechende Temperatur abzukühlen.
Die Außentemperatur muss während der Dauer der Prüfung, mindestens + 15 °C betragen.
Darüber hinaus wird folgendes überprüft:
- allgemeiner Zustand der Wärmedämmung und der Kältemaschine
- Funktion der Kältemaschine.
- Genauigkeit des Thermometers/Temperaturschreibers
- Zustand der Dichtungen an Türen und sonstigen Öffnungen
- Abmessungen der Isolierung und des Beförderungsmittels im Allgemeinen
- Dichtheit des Transportmittels.
Nach bestandener Prüfung wird das abgelaufene ATP-Zertifikat für das geprüfte Beförderungsmittel um weitere drei Jahre verlängert. In Abhängigkeit von den Ergebnissen der Sichtprüfung und des Abkühlversuches behalten wir uns vor,
- abgelaufene ATP-Bescheinigungen für geprüfte Beförderungsmittel um weitere 3 Jahre unter Beibehaltung der ursprünglichen Klassifizierung zu verlängern,
- eine niedrigere Klasse (z.B. FRB statt FRC) für weitere 3 Jahre zu bestätigen
- nicht zu verlängern oder nicht zu bestätigen.
Wo wird geprüft?
ATP Wiederholungsprüfungen werden in unserer Werkstatt in Bissen durchgeführt.
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, melden Sie sich unter: +352 337 244 - 31 oder jacques.muller@atp-lux.lu